Ihr Weg zu uns

Der Gesetzgeber kennt die besondere Situation von Familien und räumt den Mutter-Kind-Maßnahmen einen hohen Stellenwert ein. Für Sie persönlich bedeutet das: Die gesetzliche Krankenkasse trägt die Kosten einer ärztlich verordneten Maßnahme für Sie und Ihr Kind bzw. Ihre Kinder, wenn die medizinische Notwendigkeit gegeben ist.

Für die Beantragung einer Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme in unserem Haus muss Ihr Arzt zunächst einen Antrag ausfüllen, den Sie bei Ihrer Krankenkasse erhalten. Alle zur Beurteilung Ihrer gesundheitlichen Situation wichtigen Faktoren (Erkrankungen, Beschwerden, Belastungssituationen, bisher durchgeführte Therapien) sollten hierin aufgeführt werden. Weiterhin muss Ihr Arzt in diesem Antrag vermerken, dass

  • eine Vorsorgemaßnahme nach § 24 SGB V

durchgeführt werden soll.

Darüber hinaus benötigen Sie einen gesonderten Antrag für Ihre Kinder. Ihre Kinder können Sie entweder begleiten, weil sie selbst behandlungsbedürftig sind, oder weil den Kindern eine Trennung von Mutter oder Vater während der Maßnahme aus psychosozialen Gründen nicht zugemutet werden kann. Ein Grund kann auch sein, dass es keine Möglichkeit gibt, Ihre Kinder während Ihrer Abwesenheit zu Hause zu versorgen.

Mit diesen Anträgen wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse und beantragen die Übernahme der Kosten für eine Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme nach § 111a SGB V in unserem Haus.

Unser Beratungsservice beantwortet gerne Ihre Fragen und unterstützt Sie bei der Beantragung:
Telefon: 04922 / 708-673 oder elternkindmassnahme@test.fachklinikum-borkum.de